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Zum Thema Solaranlagen werden immer viele Fragen gestellt und meist falsch beantwortet. Hier wollen wir ein paar der häufigsten Fragen beantworten (einfach anklicken). - Brauche ich für eine Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung?
Nein, denn im Regelfall sind Solaranlagen an oder auf Dächern sowie an oder in Fassaden gemäß Landesbauordnung genehmigungsfrei. Ausnahmen gibt es bei denkmalgeschützten Häusern und bei frei aufgestellten Anlagen. - Muss ich eine Photovoltaikanlage anmelden?
Ja, die VDEW-Richtlinie für den Anschluss und Paralellbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz schreibt ein Anmeldeverfahren für Photovoltaikanlagen vor. Der Netzbetreiber sollte daher schon in der Planungsphase eingeschaltet werden. - Wie lange funktioniert eine Photovoltaikanlage?
Aktuell geht man von einer Mindestlebensdauer von 25 Jahren aus. Innerhalb dieser Zeit rechnet man lediglich mit einer Reparatur oder einem Tausch des Wechselrichters, nicht aber mit einer Reparatur der Module. Dementsprechend sind heute Garantieleistungen von 25 Jahren auf mindestens 80 % der Modulleistung üblich. - Bekomme ich die Einspeisevergütung auch wirklich 20 Jahre lang?
Ja, denn für die Höhe und die Dauer der Einspeisevergütung ist die Rechtslage bei der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage entscheidend. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) schreibt vor, dass der Strom 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme abgenommen und vergütet werden muss. Sollte das EEG zu einem späteren Zeitpunkt geändert oder sogar abgeschafft werden, betrifft dies nur die zukünftigen Anlagen (das sind die Photovoltaikanlagen die zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Betrieb genommen und an das Stromnetz angeschlossen sind). - Wie finanziere ich meine Photovoltaikanlage?
Neben der Eigenkapitalfinanzierung können KfW-Programme (u.a. „Solarstrom erzeugen“ in Anspruch genommen werden oder bei der örtlichen Hausbank ein Solarstromkredit angefragt werden. - Soll ich meine Photovoltaikanlage versichern?
Ja, ein „Vollkaskoschutz“ der Photovoltaikanlage ist zu empfehlen, da der Schutz in der Regel über die Einbeziehung in bestehende Feuer- und Gebäudeversicherungen hinausgeht und beispielsweise auch Ertragsausfall- und Haftpflichtversicherung einschließt.
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